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Unersetzlich oder nicht?

07.04.2015
April 2015, S. 452-453

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Einmütig wie selten appellieren Behörden, Industrieverbände und Beratungsinstitute EU-weit an Unternehmen, unverzüglich mit den Vorbereitungen auf die letzte Frist für die Registrierung von Altstoffen nach der Reach-Verordnung (Reach-VO) zu beginnen. 1 Ab dem 1. Juni 2018 werden nicht registrierte Stoffe — soweit sie der Registrierpflicht unterliegen — in Europa nicht mehr verfügbar sein. Um die Folgen für die eigene Geschäftstätigkeit zu erkennen, ist ein vollständiges Stoffinventar des eigenen Hauses nötig. In der Regel führen Unternehmen Bestandslisten nach drei Kriterien: Einkauf, Verwendung und Verkauf. Reach erfordert jedoch, die Bestän...

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