“Eine Neuheitsschonfrist schützt die Erfinder”
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Als die Neuheitsschonfrist im Jahr 1936 erstmals in das deutsche Patentrecht eingeführt wurde, war der Hauptgrund, patentrechtlich unerfahrene Erfinder vor Nachteilen durch voreilige Veröffentlichungen zu bewahren. Es gingen wertvolle Schutzrechte verloren, weil beispielsweise Unternehmen ihre neuesten Produkte auf Messen vorstellten, ohne vorher um Patentschutz nachzusuchen. Trotz aller Bemühungen um Aufklärung [ Nachr. Chem. 2006, 54 , 544], kommt es auch heute noch zu Situationen, in denen ein ausreichender Patentschutz nicht möglich ist, weil die Erfindung vor der Patentanmeldung an die Öffentlichkeit gelangt ist. Der Branchenverband “Bio...




