“Eine Neuheitsschonfrist schützt die Erfinder”

03.06.2015

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Als die Neuheitsschonfrist im Jahr 1936 erstmals in das deutsche Patentrecht eingeführt wurde, war der Hauptgrund, patentrechtlich unerfahrene Erfinder vor Nachteilen durch voreilige Veröffentlichungen zu bewahren. Es gingen wertvolle Schutzrechte verloren, weil beispielsweise Unternehmen ihre neuesten Produkte auf Messen vorstellten, ohne vorher um Patentschutz nachzusuchen. Trotz aller Bemühungen um Aufklärung [ Nachr. Chem. 2006, 54 , 544], kommt es auch heute noch zu Situationen, in denen ein ausreichender Patentschutz nicht möglich ist, weil die Erfindung vor der Patentanmeldung an die Öffentlichkeit gelangt ist. Der Branchenverband “Bio...

Tags

Magazin
Verwandte Artikel
“Eine Neuheitsschonfrist schützt die Erfinder”
In Kürze
“Eine Neuheitsschonfrist schützt die Erfinder”
Ehrungen, Karriere
“Eine Neuheitsschonfrist schützt die Erfinder”
Aus den Fachgruppen
“Eine Neuheitsschonfrist schützt die Erfinder”
EuChemS Policy Workshop „PFAS”
“Eine Neuheitsschonfrist schützt die Erfinder”
Bafög beantragen

Das könnte Sie auch interessieren

GDCh-Mitglieder exklusiv

Artikel • Nachrichten aus der Chemie

In Kürze

GÖCH

Termin vormerken: Generalversammlung am 21. September Die diesjährige Generalversammlung ist im Rahmen der Chemietage am...

30.04.2026
GDCh-Mitglieder exklusiv

Artikel • Nachrichten aus der Chemie

Ehrungen, Karriere

Service

Ehrungen Finnian Freeling, Dr.: Promotionspreis Wasserchemie der Wasserchemischen Gesellschaft, Fachgruppe der GDCh, für...

30.04.2026
GDCh-Mitglieder exklusiv

Artikel • Nachrichten aus der Chemie

Aus den Fachgruppen

GDCh

Bauchemie Neuer Vorstand Die GDCh-Fachgruppe Bauchemie hat ihren Vorstand für die Amtszeit 1. Januar 2026 bis 31. Dezemb...

30.04.2026