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Reach ist nur ein Teil des neuen Chemikalienrechts

14.06.2010

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Die Verordnung Nr. 1907/2006 Reach (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, [Nachr. Chem. 2007, 55, 143]) leitete eine neue Ära des Chemikalienrechts der Europäischen Union (EU) ein. Seither hat sich die Beweislast umgekehrt: Nun müssen nicht mehr Geschädigte einen Schaden durch einen chemischen Stoff nachweisen, sondern Hersteller und Importeure müssen nachweisen, dass die im Lebenszyklus des Stoffs voraussichtlich auftretenden Risiken vertretbar sind. Ohne entsprechende Daten ist keine (weitere) Vermarktung von Stoffen mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Tonne erlaubt. Außerdem müssen ab Januar des Jahr...

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