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Qualitätssicherung: Hochwertige, freie Forschung

Ernst-Jürgen Pomp et al.

02.07.2018

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

undefined Die Freiheit in Forschung und Lehre ist zusammen mit der Wissenschaftsfreiheit eines der bürgerlichen Grundrechte in Deutschland. Grundrechtsträger sind alle, die wissenschaftlich arbeiten, etwa Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, forschende Studierende wie Doktoranden und Forscher außerhalb von Hochschuleinrichtungen. Aber Forschungsfreiheit ist nicht grenzenlos. Staat und Industrie fördern Forschung finanziell. Die Forscher schulden den Geldgebern Rechenschaft, und damit ist ihre Freiheit eingeschränkt. Sie sind zudem verantwortlich, wenn eine nobelpreisverdächtige Entdeckung sich als Betrug herausstellt. In der Grundl...

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Industrie & Technik
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