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Neues vom Sicherheitsdatenblatt

04.05.2011

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Seit dem Jahr 2007 regeln Art. 31 und Anhang II der Reach-Verordnung Form und Inhalt des Sicherheitdatenblatts (SDB). Große Folgen gegenüber der vorherigen Praxis hatte dies bisher nicht. Im Wesentlichen haben die SDB-Kapitel 2 (Zusammensetzung) und 3 (mögliche Gefahren) den Platz gewechselt. Allerdings nutzten Lieferanten die Gelegenheit, ihre SDB auf den aktuellen Stand zu bringen und zudem Neuerungen bei Einstufungen und im Transportrecht zu dokumentieren. Wesentliche Änderungen kommen jetzt, da die Registrierungspflicht mehr Daten zur Gefährlichkeit liefert für die Stoffe mit einer Produktionsmenge von mehr als 1000 Tonnen pro Jahr. Außer...

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