Kurz notiert für die Wirtschaft
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Titandioxid: Einstufung und Kennzeichnung | Seit Oktober sind neue Einstufungs- und Kennzeichnungspflichten für TiO 2 in Kraft. Der Stoff ist als krebserregend bei Einatmen eingestuft. Ein Leitfaden der europäischen Chemikalienbehörde Echa erläutert, wie TiO 2 enthaltende Gemische zu kennzeichnen sind. Diese müssen das ergänzende Kennzeichnungselement „Bei der Verwendung können sich gesundheitsgefährdende lungengängige Stäube bilden. Staub nicht einatmen“ (EUH212) tragen. Flüssigkeiten, die mehr als 1 % TiO 2 -Partikel mit einem Durchmesser ≤10 μm enthalten, müssen das Kennzeichnungselement „Beim Versprühen können sich gefährliche lungengängi...




