Kleinstes Silber im Blick
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Silbernanopartikel (Nanosilber, Kasten) unterliegen — da antimikrobiell wirkend — der Biozidverordnung (EU) 528/2012 (Biocidal Products Regulation, BPR). Nach Paragraf 57 ist es nicht notwendig, sie zusätzlich nach der Reach-Verordnung zu registrieren. Dort ist elementares Silber (CAS 7440—22—4) im Altwirkstoffverfahren angemeldet, unter anderem als Desinfektionsmittel, bei Lebensmittelkontakt und für Kunststoffe/Textilien. Nanosilberprodukte sind gemäß der Verordnung über die Meldung von Biozidprodukten nach dem Chemikaliengesetz bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gemeldet, ihre Verkehrsfähigkeit ist gesichert. Nanosi...




