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Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
In einem Workshop beschäftigen wir uns mit Vorstellungsgesprächen. Isolde meldet sich zu Wort: „Wie reagiere ich auf Fragen nach Kindern?“ „Oder bei Fragen nach der Gesundheit?“, fragt Pavel, der zuvor freimütig von seiner Diabeteserkrankung erzählt hatte. Eine Faustregel: Fragen sind zulässig, wenn der Arbeitgeber dadurch einschätzen kann, ob Sie die Aufgaben der Arbeitsstelle in der Regel erfüllen können. In diesem Sinne darf eine künftige Busfahrerin zu ihrem Augenlicht befragt werden. Wissenschaftler:innen arbeiten häufig in Laboren oder Büros, weshalb die meisten gesundheitlichen Einschränkungen kein Ausschlusskriterium sind. Wie steht e...




