Förderrichtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft angepasst
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) können künftig als federführende Hochschule Anträge im Graduiertenkolleg-Programm stellen. Dies beschloss die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Antragsberechtigt sind HAW mit eigenständigem Promotionsrecht und solche, die gemeinsam mit einer Promotionseinrichtung Doktorand:innen zur Promotion führen. Die DFG reagiert damit darauf, dass forschungsstarke HAW zunehmend das Promotionsrecht erhalten. Die Öffnung des Graduiertenkollegprogramms soll zur Qualitätssicherung von Promotionen an HAW beitragen. Zur Pressemitteilung der DFG: t1p.de/um21g




