Drei Optionen für die Ersatzteilmedizin
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Erst vor 13 Jahren gelang die Kultivierung von menschlichen Stammzellen aus Blastozysten, jenem Frühstadium der Embryonalentwicklung, in dem die Zellen noch alle gleich und undifferenziert, also auch zu jeder Entwicklung fähig sind. Obwohl solche Blastozysten bei der künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation, IVF) in großer Zahl übrig bleiben, ist ihre Verwendung zur Gewinnung von Stammzellen in Deutschland nach wie vor umstritten und gesetzlich verboten. Sie müssen zerstört werden. Forscher dürfen nach dem im Jahr 2008 aktualisierten Stammzellgesetz importierte Stammzellen nutzen, wenn die Kulturen vor dem 1, Mai 2007 hergestellt wurde...




