Das ist neu
Die Bundesregierung hat beschlossen, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz neu aufzulegen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ist seit 2007 die Rechtsgrundlage für befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Diese haben besondere Rechte, Arbeitsverträge zu befristen. Dabei soll sich nun einiges ändern: Studentischen Beschäftigten dürfen nun nur noch Verträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr angeboten werden. Bisher liefen Verträge nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Schnitt über ein knappes halbes Jahr und...




