Chemikalienregulierung ‐ Chip statt Maus
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
undefined Seit Inkrafttreten der Chemikalienverordnung der Europäischen Union (EG Nr. 1907/2006) Reach am 1. Januar 2007 gilt die Beweislastumkehr: 1) Unternehmen müssen ihre Chemikalien registrieren und dazu Risikobewertungen vorlegen. Bei Mengen unter 100 Tonnen müssen die Prüfungen nur Aussagen über – beispielsweise – Haut- und Augenreizungen sowie kurzzeitige toxische Wirkungen auf Fische liefern. Bei Mengen von mehr als 100 Tonnen ist das Risiko für den Menschen unter anderem mit Studien zur Entwicklungstoxizität (darunter Missbildungen, Wachstumsstörungen bei Föten und Kindern) und zur Karzinogenität abzuschätzen, oder es sind Langzeitw...




