Meldung

Chemieparks: kein Ärger mit den Nachbarn

07.10.2016

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Zum Jahresende gibt es ein neues Abstandsgebot zwischen störfallanfälligen und anderen Betrieben. Wie gehen Chemie- und Industrieparks damit um? Wie Gefahren zu beherrschen sind, die bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen entstehen, regelt die europäische Seveso-III-Richtlinie. Um sie in deutsches Recht umzusetzen, muss die Bundesregierung noch in diesem Jahr Gesetze und Verordnungen ändern, etwa das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Die Änderungen betreffen etwa die Einstufung gefährlicher Stoffe und die Überwachung von Betrieben, die unter die Störfallverordnung fallen (Störfallbetriebe). Neu sind dab...

Tags

Industrie & Technik
Verwandte Artikel
Chemieparks: kein Ärger mit den Nachbarn
In Kürze
Chemieparks: kein Ärger mit den Nachbarn
Ehrungen, Karriere
Chemieparks: kein Ärger mit den Nachbarn
Aus den Fachgruppen
Chemieparks: kein Ärger mit den Nachbarn
EuChemS Policy Workshop „PFAS”
Chemieparks: kein Ärger mit den Nachbarn
Bafög beantragen

Das könnte Sie auch interessieren

GDCh-Mitglieder exklusiv

Artikel • Nachrichten aus der Chemie

In Kürze

GÖCH

Termin vormerken: Generalversammlung am 21. September Die diesjährige Generalversammlung ist im Rahmen der Chemietage am...

30.04.2026
GDCh-Mitglieder exklusiv

Artikel • Nachrichten aus der Chemie

Ehrungen, Karriere

Service

Ehrungen Finnian Freeling, Dr.: Promotionspreis Wasserchemie der Wasserchemischen Gesellschaft, Fachgruppe der GDCh, für...

30.04.2026
GDCh-Mitglieder exklusiv

Artikel • Nachrichten aus der Chemie

Aus den Fachgruppen

GDCh

Bauchemie Neuer Vorstand Die GDCh-Fachgruppe Bauchemie hat ihren Vorstand für die Amtszeit 1. Januar 2026 bis 31. Dezemb...

30.04.2026