Brexit: Folgen für Chemiehandel
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Mit dem Brexit endete in Großbritannien am 31. Dezember die Gültigkeit der EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (Reach). Nun gilt das UK-Reach. Davon betroffen sind Unternehmen, die grenzüberschreitend mit Chemikalien handeln, denn EU-Reach-Registrierungen gelten nicht in Großbritannien. EU-Unternehmen, die weiterhin den britischen Markt beliefern wollen, können einen britischen Alleinvertreter beauftragen, der die Meldung (Downstream User Import Notification, DUIN) für die Empfänger übernimmt und Lieferbeziehungen schützt.




