Bafög-Satz nicht verfassungswidrig
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Aus dem Grundgesetz lässt sich kein Recht auf Bafög ableiten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Den Richter:innen zufolge gebe es keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen, wenn man eine existenzsichernde Arbeit aufnehmen könne. Zwar müsse der Staat für gleiche (Aus-)Bildungschancen sorgen. Es gebe aber viel Spielraum, wie die Förderung aussehen soll. Der Gesetzgeber könne selbst entscheiden, wo er sozialpolitische Schwerpunkte setzt. Nur wenn ganze Bevölkerungsgruppen keinen Zugang zum Bildungssystem hätten, wäre dies verfassungswidrig. Geklagt hatte eine Psychologiestudentin, die in den...




