Am Konsumenten vorbei?
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Vielen Anwendern ist nicht bewusst, dass die meisten Körperpflegemittel Gefahrstoffe enthalten, die der EU-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging; CLP-Verordnung) unterliegen. 1 Nach geltendem Recht sind diese Produkte allerdings auch dann nicht einzustufen und zu kennzeichnen, wenn die Konzentrationen der Inhaltsstoffe den Schwellenwert zur Einstufung der Produkte überschreiten. 2 , 3 Stattdessen versichern die Hersteller, dass ihre Produkte sicher sind und listen die Inhaltsstoffe auf den Behältnissen auf, damit sich Verbraucher über mögliche Risiken informieren können. Risikokommu...




