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Am Konsumenten vorbei?

Ursula Klaschka

31.10.2014
November 2014, S. 1077-1080

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Vielen Anwendern ist nicht bewusst, dass die meisten Körperpflegemittel Gefahrstoffe enthalten, die der EU-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging; CLP-Verordnung) unterliegen. 1 Nach geltendem Recht sind diese Produkte allerdings auch dann nicht einzustufen und zu kennzeichnen, wenn die Konzentrationen der Inhaltsstoffe den Schwellenwert zur Einstufung der Produkte überschreiten. 2 , 3 Stattdessen versichern die Hersteller, dass ihre Produkte sicher sind und listen die Inhaltsstoffe auf den Behältnissen auf, damit sich Verbraucher über mögliche Risiken informieren können. Risikokommu...

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