Korrespondenz

08.12.2015

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Gefahrgut — nicht lagerbar Den Artikel zum Chemielager [ Nachr. Chem. 2015, 63, 1009] fand ich insgesamt recht erhellend, allerdings gab es ein wesentliches Manko: Es gibt keine Gefahrgutlager. Gefahrgut ist, was entsprechend der Gefahrgutvorschriften bewegt wird. Bei der Beförderung gibt es keine Lagerung, sondern nur eine Transportunterbrechung. Der Anfang und Ende eines Gefahrguttransportes kann, muss aber nicht den Übergang zu einer Lagerung darstellen. Lagerung benötigt dagegen völlig andere Voraussetzungen nach Vorschriften aus dem Bereich Arbeitsschutz (Gefahrstoffverordnung) und aus dem Umweltschutz (u. a. Störfallverordnung (12. BImS...

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