Kooperation statt Freiheit
Der Vertrag zwischen Boehringer-Ingelheim-Stiftung und Uni Mainz schränkt die Forschungsfreiheit ein, schreibt ein Gutachter. Die Kooperation zwischen der Universität Mainz und der Boehringer-Ingelheim-Stiftung ist grundgesetzwidrig. Diese Auffassung vertritt der Bonner Verfassungsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz in einem Gutachten, das er im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte erstellt hat. Der Jurist sieht die im Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit verletzt. Es bestehe die Gefahr, dass die Stiftung die Forschung beeinflusst, etwa indem sie an der Verteilung der Budgets beteiligt ist. Zudem hat die Stiftung Mitspracherecht...




