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Zulassungspflicht unter Reach

06.11.2013

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Die Europäische Chemikalienagentur (Echa) hatte bis Ende August 144 “besonders besorgniserregende Stoffe” identifiziert und sie in die Kandidatenliste für das chemikalienrechtliche Zulassungsverfahren eingetragen. 1 Wird ein Stoff der Kandidatenliste in den Reach-Anhang XIV eingetragen und damit zulassungspflichtig und kommt der Lieferant dieses Stoffes seiner Verpflichtung nicht nach, den Anwender auf die Zulassungspflicht hinzuweisen, kann der Stoff am Ablauftermin überraschend nicht mehr verfügbar sein. 2 Unternehmen, die mit gesundheits- oder umweltschädlichen Chemikalien arbeiten, sollten deshalb die Absichtserklärungen für die Regulieru...

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Blickpunkt Prozess
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