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Zulassung unter Reach — ein Erfahrungsbericht

07.09.2015

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Das Zulassungsverfahren (Autorisation) unter Reach ist ein regulatorisches Instrument der europäischen Chemikaliengesetzgebung. Krebserzeugende und andere als besonders besorgniserregend angesehene Stoffe (substances of very high concern, SVHC) im Reach-Anhang XIV dürfen nur weiterverwendet werden, wenn die Europäische Chemikalienagentur Echa die Verwendung für einen bestimmten Zweck genehmigt [ Nachr. Chem. 2013, 61 , 1131]. Die ersten Anträge haben das Verfahren erfolgreich durchlaufen. Was macht einen guten Antrag auf Zulassung unter Reach aus? Der Stoffsicherheitsbericht Der Stoffsicherheitsbericht enthält die (öko)toxikologischen Daten,...

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