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Vorstandswahlen

07.02.2011

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Im Sommer 2011 werden die GDCh-Mitglieder den neuen Vorstand für die Amtsperiode 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015 wählen. Gemäß § 13 der Satzung legt der Vorstand hiermit den wahlberechtigten Mitgliedern einen Vorschlag vor. Die Mitglieder haben bis zum 28. Februar 2011 die Möglichkeit, weitere Kandidaten zu benennen. Jeder Vorschlag aus dem Mitgliederkreis muss von mindestens 50 wahlberechtigten Mitgliedern unterschrieben sein. In den Vorstand können nur Ordentliche Mitglieder gewählt werden. Assoziierte Mitglieder sind laut Satzung für die Wahl zum GDCh-Vorstand nicht wahlberechtigt. Die Vorschläge müssen bis spätestens 28. Februar 2011...

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GDCh
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