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Urheberrecht und gute wissenschaftliche Praxis

05.11.2015

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Um Wissen zu schaffen, ist es unvermeidbar, aus bereits vorhandenen fremden Werken Inhalte zu nutzen. Dabei ist allerdings das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, UrhG, zu beachten. Es sichert einen geregelten Umgang mit fremden Materialien. Der Grundsatz: Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nur mit Zustimmung des Rechteinhabers genutzt werden. Das Gesetz enthält aber Ausnahmen. Dazu gehören das Zitatrecht — § 51 UrhG — und das Hochschulprivileg — die öffentliche Zugänglichmachung für die Lehre und Forschung in § 52a UrhG. Das Zitatrecht Zitieren dürfen alle, die auf ein fremdes Werk zurückgreifen, ohne eine Vergütun...

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