Lebensmittelanalytik: Weder Rauschmittel noch Schadstoffe
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Seit im Jahr 1996 das Anbauverbot von Hanf, Cannabis sativa L., aufgehoben wurde, dient diese alte Kulturpflanze wieder als Lebensmittel. Voraussetzung dafür ist ein geringer Gehalt an psychoaktiven Substanzen und dass die Produkte dem Lebensmittelrecht entsprechen. Die Lebensmittelindustrie nutzt Hanf der Spezies Cannabis sativa L. (Faserhanf) mit einem geringen Gehalt des psychoaktiven Cannabinoids Δ 9 -Tetrahydrocannabinol, Δ 9 -THC. Liegt der Δ 9 -THC-Gehalt unter 0,2 Prozent, eignet sich der Hanf nicht als Rauschmittel und unterliegt somit nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die Medizin verwendet Hanf als Mittel zur Linderung v...




