Die ZFL erkennt von einer Tierärztekammer anerkannte Fortbildungsmaßnahmen als Grundlage für eine ZFL-Punktegutschrift

21.05.2012

Absolvierte anerkennungsfähige Fortbildungsveranstaltungen, die durch die Tierärztekammern mit ATF-Stunden belegt sind, können nach Einzelfallprüfung einem ZFL-Fortbildungskonto angerechnet werden. Die Regelung zur vorläufigen Anerkennung derartigen Veranstaltungen entfällt. Lebensmittelchemiker können die entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen selbst bei uns über das Fortbildungskonto melden. Das Anerkennungsverfahren kann nur durchgeführt werden, wenn das Veranstaltungsprogramm/die Einladung (mit zeitlichem Ablauf) an der dafür vorgesehenen Stelle als Dateianhang angefügt wird.

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