Corona-Impfstoffpatent für nichtig erklärt
Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Das Bundespatentgericht in München hat im Dezember ein Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt. Mit diesem Urteil gab das Gericht einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech statt. Das Europäische Patentamt hatte das Patent im Jahr 2010 an Curevac erteilt. Das Unternehmen kann gegen das Urteil Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen.




